Unter Hausgeld versteht man die Nebenkostenabschlagszahlung für den Eigentümer. Neben den umlagefähigen Betriebskosten (u.a. Versicherungen, Heizung, Hausmeister, etc. ) umfasst das Hausgeld auch nicht umlagefähige Nebenkosten wie die Rücklagenzufuhr oder die Kosten für die Hausverwaltung. Zum Ende eines jeden Wirtschaftsjahres erfolgt eine detaillierte Abrechnung durch den zuständigen Hausverwalter. Auf Basis dieser Abrechnung werden Überschüsse an die Eigentümer zurückerstattet, Fehlbeträge hingegen müssen von den Eigentümern entsprechend nachgezahlt werden. Das Hausgeld ist von jedem Wohnungseigentümer zu zahlen. Daher empfiehlt es sich, das zu zahlende Hausgeld bereits vor dem Wohnungskauf mit einzuplanen. Die Höhe des Hausgeldes legt die jeweilige Hausverwaltung auf Basis eines Wirtschaftsplans fest, welcher von der Eigentümergemeinschaft genehmigt und beschlossen wird.