Finanzen
Was versteht man unter Hausgeld?
Unter Hausgeld versteht man die Nebenkostenabschlagszahlung für den Eigentümer. Neben den umlagefähigen Betriebskosten (u.a. Versicherungen, Heizung, Hausmeister, etc. ) umfasst das Hausgeld auch nicht umlagefähige Nebenkosten wie die Rücklagenzufuhr oder die Kosten für die Hausverwaltung. Zum Ende eines jeden Wirtschaftsjahres erfolgt eine detaillierte Abrechnung durch den zuständigen Hausverwalter. Auf Basis dieser Abrechnung werden Überschüsse an die Eigentümer zurückerstattet, Fehlbeträge hingegen müssen von den Eigentümern entsprechend nachgezahlt werden. Das Hausgeld ist von jedem Wohnungseigentümer zu zahlen. Daher empfiehlt es sich, das zu zahlende Hausgeld bereits vor dem Wohnungskauf mit einzuplanen. Die Höhe des Hausgeldes legt die jeweilige Hausverwaltung auf Basis eines Wirtschaftsplans fest, welcher von der Eigentümergemeinschaft genehmigt und beschlossen wird.
Was versteht man unter Rücklagen? Wofür werden Rücklagen gebildet?
Um notwendige Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten im gemeinschaftlichen Eigentum bezahlen zu können, muss eine Instandhaltungsrücklage gebildet werden. Typischerweise fallen z.B. Arbeiten und Reparaturen an Heizungsanlage, Fassade oder Treppenhaus unter Instandhaltung. In Abhängigkeit des beschlossenen Verteilerschlüssels (meist nach Miteigentumsanteilen) zahlt jeder Eigentümer regelmäßig seinen Anteil in die Rücklage der Gemeinschaft ein. Diese kann nicht ausbezahlt werden. Im Falle eines Wohnungsverkaufs oder einer Eigentumsübertragung geht die Einzelrücklage (d.h. der Anteil der jeweiligen Wohnung) daher auf den neuen Eigentümer über.
Was muss ich bei der Abrechnung mit dem Mieter beachten?
Die gesetzlich umlagefähigen Betriebskosten können auf den jeweiligen Mieter umgelegt werden und sind in unserer Betriebskostenabrechnung erkenntlich. In der Betriebskostenabrechnung sind alle umlagefähigen Betriebskosten mit dem Hinweis »umlagefähig« gekennzeichnet und können dem Mieter entsprechend weiterberechnet werden.
Allgemein
Was ist eine Eigentümerversammlung?
Bei der Eigentümerversammlung treffen sich alle Eigentümer der einzelnen Einheiten (z.B. Wohnungen, Gewerbe), um die Anliegen der Eigentümergemeinschaft gemeinsam zu besprechen und festzulegen. Die ordentliche Eigentümerversammlung findet in der Regel einmal im Jahr statt.
In der Eigentümerversammlung wird u.a. die Betriebskostenabrechnung sowie der Wirtschaftsplan beschlossen und der verantwortliche Hausverwalter entlastet. Des weiteren werden evtl. anfallende Instandhaltungs- / Instandsetzungs- oder auch notwendige Modernisierungsmaßnahmen besprochen und beschlossen. Zudem werden die Eigentümer auch über relevante Gesetzesänderungen und Neuigkeiten informiert die die Wohnanlage betreffen. Bei Bedarf kann in dringenden Fällen (z. B. bei akuten Instandsetzungs- / Instandhaltungsmaßnahmen) auch eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen werden, um unverzüglich entscheiden und handeln zu können. Der Inhalt der Eigentümerversammlung, inkl. aller besprochenen sowie beschlossenen Themen wird mittels Protokoll festgehalten. Im Anschluss an die Eigentümerversammlung wird das Protokoll allen Eigentümern zur Verfügung gestellt, auch den Eigentümern die nicht anwesend sein konnten.
Ich möchte einen Tagesordnungspunkt für die Eigentümerversammlung einbringen, was muss ich beachten?
Wenn Sie ein Thema als Tagesordnungspunkt auf der Eigentümerversammlung ergänzen möchten, müssen Sie zuvor einen kurzen schriftlichen Antrag zur Bestellung eines Tagesodnungspunkts samt Begründung einreichen. Bei Bedarf helfen wir Ihnen gerne weiter und besprechen Ihr Anliegen vorab mit Ihnen.
Welche Informationen werden bei einem Mieterwechsel oder Eigentümerwechsel benötigt?
Bei einem anstehenden Mieterwechsel oder Eigentümerwechsel benötigen wir, als Hausverwaltung, alle relevanten Informationen zu diesem Wechsel. Um den Wechsel so reibungslos wie möglich zu vollziehen, benötigen wir insbesondere folgende Angaben:
- den Namen und Vornamen des neuen Mieters/Eigentümers
- die gesamte Anschrift des neuen Eigentümers
- die Kontaktdaten des neuen Mieters/Eigentümers (u.a. Telefon, E-Mail, etc.)
- die genaue Personenzahl
- den Stichtag von Nutzen- / Lastenübergabe
- den Zählerstand der Heizung, sowie von Warm- und Kaltwasser
- im Falle eines Verkaufs/einer Übertragung der Wohnung benötigen wir einen Nachweis (z.B. Kaufurkunde)
Termine
Ich kann nicht an der Eigentümerversammlung teilnehmen, was nun?
Sollten Sie nicht an der Eigentümerversammlung teilnehmen können, so regelt die Teilungserklärung der Eigentümergemeinschaft die Bevollmächtigung Dritter. Der Einladung zur Eigentümerversammlung liegt bereits ein Vordruck bei, welchen Sie bitte im Vorfeld der Eigentümerversammlung im Original unterzeichnen und uns, der zuständigen Hausverwaltung, zukommen lassen müssen.
Der Ablesedienst hat sich angekündigt doch ich bin nicht zu Hause. Wie gehe ich vor?
Sollten Sie zum genannten Termin nicht zu Hause sein und dem Ablesedienst daher keinen Zugang gewähren können, ist bislang ein kostenloser Nachholtermin möglich. Dieser Zweittermin wird jedoch vom Ablesedienst selbst festgelegt. Sollten Sie auch am Zweittermin verhindert sein, kann ein weiterer Termin vereinbart werden. Dieser Termin ist jedoch kostenpflichtig und von Ihnen selbst zu zahlen. In der Regel ist auf der Terminbenachrichtigung des Ablesedienstes eine Telefonnummer für Rückfragen vermerkt. Bitte wenden Sie sich unter dieser Nummer an den zuständigen Ablesedienst um den neuen Termin zu erfragen oder alternativ einen kostenpflichtigen Individualtermin zu vereinbaren.
Dienstleistungen
Darf ich Arbeiten am Gemeinschaftseigentum einfach selbst in Auftrag geben?
Arbeiten am Gemeinschaftseigentum dürfen nicht von Ihnen selbst in Auftrag gegeben werden. Stattdessen ist es zwingend notwendig die Hausverwaltung über Schäden oder Mängel am Gemeinschaftseigentum in Kenntnis zu setzten. Unter Berücksichtigung evtl. Wartungsverträge und Gewährleistungsansprüche leiten wir unverzüglich die notwendigen Schritte ein und kümmern uns um Ihr Anliegen.
Sollten Sie dennoch selbst einen Handwerker beauftragen gilt grundsätzlich das Prinzip „Auftraggeber zahlt“. Daher bitten wir Sie dringend von der Eigenbeauftragung abzusehen und den Weg über die Hausverwaltung zu wählen.
Ich möchte einen Notfall melden. Wie ist die Hausverwaltung in Notfällen erreichbar?
Sollten Sie einen Notfall wie z.B. einen Wasserschaden feststellen, sind wir telefonisch in unserem Büro unter 0241 – 562300 für Sie erreichbar und helfen Ihnen gerne weiter. Sollte unser Telefon nicht besetzt sein, bitten wir den Hausmeister bzw. die zuständige Firma, die Sie in der Regel auf dem Aushang im gemeinschaftlichen Treppenhaus finden, zu kontaktieren sowie eine E-Mail an notfall@abs-hv.de* zu senden. Sollten auch die dort aufgeführten Handwerker nicht erreichbar sein, kontaktieren Sie bitte eine Firma, die Notdienst hat.
Wichtig: Bei Feuer, Hochwasser etc. ist unverzüglich die Feuerwehr Leitstelle 112 zu benachrichtigen.
Bei Gasgeruch im Haus verständigen Sie bitte den Energieversorger!
Die Heizung und die Warmwasserversorgung sind gestört. Was nun?
Bitte wenden Sie sich im Falle eines Heizungsausfalls an den zuständigen Hausmeister. Die Kontaktdaten sowie die Erreichbarkeit finden Sie in der Regel auf dem Aushang im gemeinschaftlichen Treppenhaus. Sollte auf diese Weise keine Lösung möglich sein, kontaktieren Sie bitte die Hausverwaltung telefonisch unter 0241 – 562300 oder senden Sie eine Mail an notfall@abs-hv.de.
Ich habe meinen Schlüssel verloren. An wen wende ich mich?
Wenn Sie Ihren Schlüssel verloren haben oder der Schlüssel gestohlen wurde, melden Sie Ihrem Vermieter und der Hausverwaltung bitte unverzüglich den Verlust. Bei Diebstahl empfehlen wir Ihnen darüberhinaus eine Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle. Da in den meisten Wohnanlagen eine gesicherte Schließanlage verbaut ist, können neue Schlüssel oder Schließzylinder vom Eigentümer über die Hausverwaltung bestellt werden.
Sie haben weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne! Weiter zu den Kontaktdaten.