Die gesetzlich umlagefähigen Betriebskosten können auf den jeweiligen Mieter umgelegt werden und sind in unserer Betriebskostenabrechnung erkenntlich. In der Betriebskostenabrechnung sind alle umlagefähigen Betriebskosten mit dem Hinweis »umlagefähig« gekennzeichnet und können dem Mieter entsprechend weiterberechnet werden.