Bei der Eigentümerversammlung treffen sich alle Eigentümer der einzelnen Einheiten (z.B. Wohnungen, Gewerbe), um die Anliegen der Eigentümergemeinschaft gemeinsam zu besprechen und festzulegen. Die ordentliche Eigentümerversammlung findet in der Regel einmal im Jahr statt.
In der Eigentümerversammlung wird u.a. die Betriebskostenabrechnung sowie der Wirtschaftsplan beschlossen und der verantwortliche Hausverwalter entlastet. Des weiteren werden evtl. anfallende Instandhaltungs- / Instandsetzungs- oder auch notwendige Modernisierungsmaßnahmen besprochen und beschlossen. Zudem werden die Eigentümer auch über relevante Gesetzesänderungen und Neuigkeiten informiert die die Wohnanlage betreffen. Bei Bedarf kann in dringenden Fällen (z. B. bei akuten Instandsetzungs- / Instandhaltungsmaßnahmen) auch eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen werden, um unverzüglich entscheiden und handeln zu können. Der Inhalt der Eigentümerversammlung, inkl. aller besprochenen sowie beschlossenen Themen wird mittels Protokoll festgehalten. Im Anschluss an die Eigentümerversammlung wird das Protokoll allen Eigentümern zur Verfügung gestellt, auch den Eigentümern die nicht anwesend sein konnten.