Sollten Sie nicht an der Eigentümerversammlung teilnehmen können, so regelt die Teilungserklärung der Eigentümergemeinschaft die Bevollmächtigung Dritter. Der Einladung zur Eigentümerversammlung liegt bereits ein Vordruck bei, welchen Sie bitte im Vorfeld der Eigentümerversammlung im Original unterzeichnen und uns, der zuständigen Hausverwaltung, zukommen lassen müssen.  

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