Arbeiten am Gemeinschaftseigentum dürfen nicht von Ihnen selbst in Auftrag gegeben werden.  Stattdessen ist es zwingend notwendig die Hausverwaltung über Schäden oder Mängel am Gemeinschaftseigentum in Kenntnis zu setzten. Unter Berücksichtigung evtl. Wartungsverträge und Gewährleistungsansprüche leiten wir unverzüglich die notwendigen Schritte ein und kümmern uns um Ihr Anliegen. 

Sollten Sie dennoch selbst einen Handwerker beauftragen gilt grundsätzlich das Prinzip „Auftraggeber zahlt“. Daher bitten wir Sie dringend von der Eigenbeauftragung abzusehen und den Weg über die Hausverwaltung zu wählen.

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